Statuten

Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen „philopraxis.ch Netzwerk für praktisches Philosophieren“ besteht eine Gesellschaft im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Zürich.

Art. 2 Zweck
Das Netzwerk für praktisches Philosophieren ist ein Zusammenschluss von Philosophinnen und Philosophen, die im Rahmen einer Philosophischen Praxis oder in anderer Form Philosophie in der Öffentlichkeit anbieten. Wir bringen das theoretische und praktische Potenzial der Philosophie in das persönliche, öffentliche und wirtschaftliche Leben ein. Wir eröffnen Dialogräume, schaffen Orte zum Philosophieren, geben Impulse zur Neuorientierung und stärken so das eigenständige Denken. In der Vielfalt der unterschiedlichen Praxen spiegelt sich der Reichtum eines offenen, undogmatischen Philosophierens.
Das Netzwerk fördert die Professionalität seiner Mitglieder.

Art. 3 Mittel
Die Mittel des Netzwerks setzen sich aus den Mitgliederbeiträgen und Spenden zusammen. Der Mitgliederbeitrag beträgt maximal Fr. 150.-. Für Verbindlichkeiten des Netzwerks haftet nur das Vereinsvermögen. Jede weitere Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. 

Art. 4 Mitglieder
Mitglied des Netzwerks kann werden, wer ein Philosophiestudium abgeschlossen hat, eine eigene Praxis betreibt oder praktisch mit Philosophie arbeitet. Eine Fördermitgliedschaft im Sinn einer ideellen Unterstützung des Netzwerks ist möglich; juristische Personen können nur Fördermitglieder werden. 

Art. 5 Organe der Gesellschaft
Die Organe der Gesellschaft sind – die Mitgliederversammlung, – der Vorstand, – die RechnungsrevisorInnen. 

Art. 6 Die Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand oder von mindestens einem Drittel der Mitglieder jederzeit einberufen werden. Traktanden seitens der Mitglieder sind dem Vorstand 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung bekannt zu geben. Der Vorstand verschickt die Einladung zur Mitgliederversammlung mit der Traktandenliste und den Verhandlungsunterlagen 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung an die Mitglieder.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft und insbesondere zuständig für

  • die Wahl der StimmenzählerInnen,
  • die Wahl des Vorstandes und der Präsidentin/des Präsidenten,
  • die Wahl zweier RechnungsrevisorInnen,
  • die Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung, der Jahresberichte, der Jahresrechnung, des Budgets und die Festsetzung der Mitgliederbeiträge,
  • die Änderung der Statuten (2/3 Mehrheit),
  • die Auflösung des Vereins (3/4 Mehrheit),
  • den Ausschluss von Mitgliedern (2/3 Mehrheit der Anwesenden). 

Art. 6a Aufnahme neuer Mitglieder
An jeder Versammlung von philopraxis.ch können Mitglieder aufgenommen werden. (2/3 Mehrheit der Anwesenden).
Versammlungen bei denen Mitglieder aufgenommen werden können, werden mit der Einladung angekündigt.

Art. 7 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, wird alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt und konstituiert sich selbst. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Er führt die Gesellschaft im Sinne des Zweckartikels und vertritt das Netzwerk nach aussen. Der Vorstand entscheidet über alle keinem anderen Organ zugeordneten Geschäfte und trifft alle für die Erreichung des Vereinszwecks notwendigen Massnahmen.

Art. 8 Die RechnungsrevisorInnen
Die beiden RechnungsrevisorInnen werden von der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre gewählt. Die RechnungsrevisorInnen prüfen die Rechnungsführung und die Jahresrechnung, erstatten der Mitgliederversammlung Bericht und stellen entsprechenden Antrag an die Mitgliederversammlung.

Die vorliegenden Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 29. Oktober 2002 in Zürich genehmigt.

Der Name wurde auf der Mitgliederversammlung vom 30.6./1.7. 2007 geändert von „philopraxis.ch Gesellschaft für praktisches Philosophieren“ in „philopraxis.ch Netzwerk für praktisches Philosophieren“.